Riester-Vertrag behalten oder wechseln? Wann sich der Umzug ins Altersvorsorgedepot wirklich lohnt
Ab 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente ab. Ein Praxisratgeber für Sparer mit Bestandsvertrag und für alle, die vor der Entscheidung stehen.
Ab dem 1. Januar 2027 startet das Altersvorsorgedepot als Nachfolger der Riester-Rente. Wer heute einen Riester-Vertrag besitzt, kann sein Guthaben förderunschädlich übertragen, ohne Zulagen zurückzahlen zu müssen. Trotzdem ist ein Wechsel nicht für jeden richtig: Die Garantie im Altvertrag geben Sie dabei ersatzlos auf. Wir zeigen, welche vier Faktoren die Entscheidung wirklich bestimmen und in welchen Fällen der Altvertrag die bessere Wahl bleibt.

Seit dem Altersvorsorgereformgesetz, dem der Bundesrat am 8. Mai 2026 zugestimmt hat, ist klar: Ab dem 1. Januar 2027 startet das Altersvorsorgedepot als Nachfolger der Riester-Rente. Neue Riester-Verträge gibt es dann nicht mehr, bestehende laufen weiter.
Wer heute einen Riester-Vertrag besitzt, kann sein Guthaben förderunschädlich in ein neues Depot übertragen. Keine Rückzahlung der Zulagen, keine schädliche Verwendung. Der Staat nimmt Ihnen nichts weg.
Und trotzdem gilt: Ein Wechsel ist nicht für jeden richtig. Die Garantie, die Sie im Altvertrag besitzen, geben Sie bei der Übertragung ersatzlos auf. Wer pauschal empfiehlt zu wechseln, tut seinem Gegenüber genauso wenig Gutes wie der Berater, der aus Bequemlichkeit zum Bestandsschutz rät.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche Faktoren die Entscheidung wirklich bestimmen und in welchen Fällen der Altvertrag die bessere Wahl bleibt.
[fs-toc-h2]Das Wichtigste in 30 Sekunden
Bestehende Riester-Verträge genießen dauerhaften Bestandsschutz. Wer nichts tut, verliert nichts.
Bei einer Übertragung ins Altersvorsorgedepot entfällt die Kapitalgarantie. Das Guthaben ist dann voll dem Kapitalmarktrisiko ausgesetzt. Wer eine Garantie behalten möchte, kann alternativ ein Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Beitragserhalt wählen.
Die erhaltene Förderung muss nicht zurückgezahlt werden. Ab fünf Jahren Vertragslaufzeit überträgt der Altanbieter kostenfrei.
Die neue Förderung ist für die meisten Sparer attraktiver: bis zu 540 Euro Grundzulage statt 175 Euro und bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind, Letztere bereits ab 25 Euro Eigenbeitrag im Monat.
Für die Mehrheit der Sparer mit normaler Sparquote und mindestens 10 bis 15 Jahren bis zur Rente lohnt sich der Wechsel. Aber es gibt klare Ausnahmen.
[fs-toc-h2]Warum die Frage nicht "entweder oder", sondern "für wen?" lautet
Das Altersvorsorgedepot ist bewusst anders konstruiert als die Riester-Rente: keine Beitragsgarantie, dafür breit gestreute ETFs und Fonds und eine deutlich schlankere Kostenstruktur. Für das Standardprodukt gilt ein Effektivkostendeckel von einem Prozent pro Jahr.
Der größte Hebel des Wechsels ist dabei nicht die höhere Zulage. Es sind die entfallenden Garantie- und Abschlusskosten, die klassische Riester-Verträge über Jahrzehnte belastet haben. Typische Riester-Produkte kosten je nach Vertrag deutlich mehr als ein ETF-basiertes Depot.
Aber genau diese Garantie hat einen Wert. Und dieser Wert ist bei jedem Kunden anders hoch, je nachdem:
- wie lange der Vertrag noch läuft,
- wie groß die Differenz zwischen Garantiekapital und aktuellem Guthaben ist,
- welche Konditionen im Altvertrag zugesagt sind, also Garantiezins und Rentenfaktor,
- wie viel jemand einzahlt und wie hoch seine Förderquote ist.
Wer diese vier Fragen beantwortet hat, hat die Entscheidung zu 80 Prozent getroffen.
[fs-toc-h2]Nicht zwei, sondern drei Wege
Bevor es um die Einzelfälle geht, ein Punkt, der in der Diskussion oft untergeht. Riester-Sparer haben ab 2027 nicht nur die Wahl zwischen Behalten und Übertragen, sondern drei Optionen:
Weg 1: Alles bleibt wie es ist. Der Vertrag läuft unverändert nach altem Recht weiter, mit Garantie und alter Förderlogik.
Weg 2: Nur das Fördersystem wechseln. Der Altvertrag bleibt bestehen, wird aber künftig nach der neuen Förderlogik bezuschusst. Je nach Anbieter und Vertrag kann dann zusätzlich ein Altersvorsorgedepot parallel bespart werden.
Weg 3: Das Guthaben übertragen. Das angesparte Kapital wandert ins Altersvorsorgedepot, der alte Vertrag wird dadurch beendet.
Wichtig bei den Wegen 2 und 3: Der Schritt ist endgültig. Eine Rückkehr in die alte steuerliche Förderung ist nicht vorgesehen.
[fs-toc-h2]Fall 1: Sie zahlen sehr wenig ein und haben eine hohe Förderquote
Typischer Kunde: Geringverdiener, Mindesteigenbeitrag, mehrere Kinder, Förderquote deutlich über 50 Prozent.
Das alte Riester-System bezuschusst den einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrag relativ großzügig. Wer dauerhaft weniger als etwa 25 Euro im Monat einzahlen kann, erhält im alten System prozentual häufig die höhere Förderung. Im neuen System greift die volle Kinderzulage von 300 Euro erst bei einem Eigenbeitrag von 300 Euro im Jahr, weil sie beitragsproportional im Verhältnis eins zu eins gewährt wird. Bei einem kleinen Guthaben wiegen zudem anfallende Wechsel- und Depotkosten verhältnismäßig schwer.
Empfehlung: Altvertrag behalten oder parallel neu aufsetzen und die individuelle Fördersituation durchrechnen.
[fs-toc-h2]Fall 2: Wenige Jahre bis zur Auszahlung und die Garantiedifferenz ist groß
Typischer Kunde: 12.000 Euro eingezahlt inklusive Zulagen, Garantiekapital 14.000 Euro, Restlaufzeit unter fünf Jahre.
Hier ist die Rechnung eindeutig: Das Depot müsste die Lücke von 2.000 Euro erst einmal nachverdienen, bevor überhaupt ein Vorteil entsteht, und das in wenigen Jahren, in denen Aktienkurse historisch auch schon einmal gefallen sind. In den letzten Jahren vor der Auszahlung ist die Garantie genau das, wofür der Kunde jahrelang bezahlt hat. Ein Kurseinbruch ließe sich nicht mehr aussitzen.
Empfehlung: Garantie nicht aufgeben. Besser den Vertrag beitragsfrei stellen und neue Beiträge getrennt investieren.
[fs-toc-h2]Fall 3: Altvertrag mit exzellenten Garantiekonditionen
Typischer Kunde: Vertrag aus den ersten Riester-Jahren mit einem Garantiezins von 3,25 Prozent und zugesichertem Rentenfaktor.
Für Verträge aus den Jahren 2002 und 2003 galt ein Höchstrechnungszins von 3,25 Prozent, ab 2004 waren es nur noch 2,75 Prozent. Solche Konditionen gibt es am Markt nicht mehr, und sie fallen bei einem Wechsel ersatzlos weg.
Entscheidend ist dabei weniger der Garantiezins selbst, der nur auf den Sparanteil nach Kosten wirkt und nicht auf das gesamte Guthaben, sondern der garantierte Rentenfaktor. Er zementiert die spätere monatliche Rente bereits heute. Je nach Ausprägung kann diese garantierte Rente über dem liegen, was ein Depot bei realistischer Auszahlung leisten könnte, auch bei 12 bis 15 Jahren Restlaufzeit.
Empfehlung: Vertragsunterlagen prüfen, konkret Garantiezins, Rentenfaktor und Überschusssystem. Im Zweifel bleibt der Altvertrag oft wertvoller, als er aussieht.
[fs-toc-h2]Fall 4: Sehr kurze Restlaufzeit, unabhängig von der Garantiedifferenz
Unabhängig von der Differenz zwischen Guthaben und Garantiekapital gilt: Wer nur noch wenige Jahre bis zur Auszahlungsphase hat, tauscht bei einem Wechsel eine sichere Größenordnung gegen ein Depot, dessen letzte Jahre volatil sein können. Das Sequencing-Risiko, also die Frage, wann ein Kursrückgang passiert und nicht nur ob, wiegt bei kurzer Restlaufzeit am schwersten.
Empfehlung: Bei unter fünf Jahren bis zur Auszahlung von einer Übertragung abraten.
[fs-toc-h2]Und alle anderen? Dann lohnt sich der Wechsel meist
Hält keine der genannten Ausnahmen stand, spricht vieles für die Übertragung:
Kriterium | Altvertrag (Riester) | Altersvorsorgedepot ab 2027Grundzulage | max. 175 Euro pro Jahr bei Mindesteigenbeitrag | bis zu 540 Euro, beitragsproportionalKinderzulage | 185 oder 300 Euro je nach Geburtsjahr des Kindes | bis zu 300 Euro je Kind, volle Zulage ab 300 Euro EigenbeitragBerufseinsteigerbonus | einmalig 200 Euro unter 25 Jahren | einmalig 200 Euro unter 25 JahrenMindesteigenbeitrag | einkommensabhängig berechnet | einheitlich 120 Euro im JahrKapitalgarantie | ja, mindestens eingezahlte Beiträge und Zulagen | nein, alternativ Garantieprodukt mit 80 oder 100 ProzentAktienquote | durch die Garantie begrenzt | bis zu 100 Prozent möglichKosten | Abschluss-, Verwaltungs- und Garantiekosten | Standardprodukt mit Effektivkostendeckel von 1 ProzentAuszahlung | lebenslange Rente | Rente oder Auszahlplan mindestens bis zum 85. LebensjahrSelbstständige | nur eingeschränkt förderberechtigt | erstmals regulär förderberechtigt
Zur Einordnung der neuen Förderlogik: Die Grundzulage beträgt 50 Cent je Euro für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag und 25 Cent je Euro für weitere Beiträge bis 1.800 Euro. Daraus ergibt sich das Maximum von 540 Euro im Jahr. Die Kinderzulage wird eins zu eins auf den Eigenbeitrag gewährt, maximal 300 Euro je kindergeldberechtigtem Kind.
Faustregel: Restlaufzeit mindestens 10 bis 15 Jahre, kleine Garantiedifferenz, kein außergewöhnlicher Rentenfaktor. Dann ist das Altersvorsorgedepot mit hoher Wahrscheinlichkeit die bessere Entscheidung.
[fs-toc-h2]Die Hybrid-Strategie: Der Mittelweg, den viele übersehen
Die Entscheidung ist nicht binär. Wer seine Garantie behalten möchte, aber von den neuen Fördervorteilen profitieren will, kann beides kombinieren:
Altvertrag beitragsfrei stellen. Die Garantie bleibt erhalten, das Guthaben läuft mit Garantiezins weiter.
Neue Beiträge ins Altersvorsorgedepot. Volle neue Förderung ab dem ersten Euro.
Achtung: Für Zulagen im geförderten Vertrag muss ein Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr eingehalten werden. Und der Bestandsschutz eines Riester-Vertrags gilt nur, solange kein neuer Altersvorsorgevertrag abgeschlossen wird. Klären Sie deshalb vorher mit Ihrem Altanbieter, was eine Parallelstruktur für Ihren konkreten Vertrag bedeutet.
[fs-toc-h2]Was der Wechsel kostet
Beim Übertrag können zwei Kostenpositionen anfallen:
Position | HöheAbgebender Anbieter, Vertragslaufzeit unter fünf Jahre | maximal 150 EuroAbgebender Anbieter, Vertragslaufzeit ab fünf Jahren | kostenfreiAufnehmender Anbieter | maximal 150 Euro Verwaltungspauschale
Ein Riester-Vertrag, der vor 2022 abgeschlossen wurde, ist beim Wechsel 2027 also bereits frei von Kosten des alten Anbieters.
[fs-toc-h2]Checkliste vor Ihrer Entscheidung
- Garantiekapital gegen aktuelles Guthaben: Wie groß ist die Differenz wirklich?
- Restlaufzeit: Wie viele Jahre bis zur Auszahlung?
- Vertragskonditionen: Garantiezins und Rentenfaktor im Vertrag nachlesen, nicht schätzen lassen.
- Kosten: Wie hoch sind die Wechselkosten und die laufenden Kosten des neuen Depots?
- Fördervergleich: Alte und neue Zulagen für Ihre Beitrags- und Familiensituation durchrechnen.
- Risikoprofil: Können und wollen Sie Kursschwankungen bis zur Rente aushalten?
[fs-toc-h2]Häufige Fragen
Muss ich meinen Riester-Vertrag 2027 wechseln?
Nein. Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, genießen Bestandsschutz und laufen unverändert nach den bisherigen Regeln weiter. Für einen Wechsel gibt es keine Frist.
Verliere ich beim Wechsel meine Zulagen?
Nein. Die Übertragung ins Altersvorsorgedepot ist förderunschädlich. Zulagen und Steuervorteile aus der Ansparphase bleiben erhalten, anders als bei einer Kündigung mit Auszahlung.
Wie hoch ist die Förderung im Altersvorsorgedepot?
Die Grundzulage beträgt 50 Cent je Euro für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag und 25 Cent je Euro für weitere Beiträge bis 1.800 Euro, maximal also 540 Euro im Jahr. Hinzu kommen bis zu 300 Euro Kinderzulage je kindergeldberechtigtem Kind und einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag.
Was kostet die Übertragung?
Der abgebende Anbieter darf bei einer Vertragslaufzeit unter fünf Jahren maximal 150 Euro verlangen, ab fünf Jahren ist die Übertragung für ihn kostenfrei. Der aufnehmende Anbieter darf maximal 150 Euro Verwaltungspauschale berechnen.
Kann ich nach einem Wechsel wieder zurück?
Nein. Der Wechsel in die neue Förderung ist endgültig. Eine Rückkehr in die alte steuerliche Förderung ist weder nach einer Übertragung noch nach einem reinen Förderwechsel möglich.
Gibt es das Altersvorsorgedepot auch mit Garantie?
Das Altersvorsorgedepot selbst kennt keine Kapitalgarantie. Wer nicht darauf verzichten möchte, kann im neuen System alternativ ein Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Beitragserhalt wählen.
Können Selbstständige das Altersvorsorgedepot nutzen?
Ja. Selbstständige sind im neuen System erstmals regulär förderberechtigt, was bei der Riester-Rente nur eingeschränkt der Fall war.
[fs-toc-h2]Fazit
Der pauschale Rat "Wechselt alle" ist so falsch wie das Festhalten am Altvertrag aus reiner Trägheit. Die ehrliche Antwort lautet: Für die Mehrheit der Sparer lohnt sich die Übertragung ins Altersvorsorgedepot, wegen der besseren Zulagenlogik, der schlankeren Kosten und der höheren möglichen Aktienquote.
Ausnahmen betreffen vier klar abgrenzbare Gruppen: sehr niedrige Einzahler mit hoher Förderquote, Sparer kurz vor der Auszahlungsphase, Verträge mit außergewöhnlichen Garantiekonditionen und Kunden mit sehr kurzer Restlaufzeit.
Und weil Bestandsverträge dauerhaft geschützt sind und für den Wechsel keine Frist gilt, besteht kein Handlungsdruck. Niemand muss überstürzt entscheiden. Wer den Wechsel ab 2027 erwägt, tut aber gut daran, seine Unterlagen frühzeitig zusammenzustellen. Wir können anhand unserer Beratungsstrecke bereits ab sofort gemeinsam mit Ihnen prüfen, welche Variante für Sie am meisten Sinn macht.
Übrigens: Mit der Frühstartrente startet 2027 ein weiteres Element derselben Reform. Was dort für Kinder vorgesehen ist, lesen Sie in unserem Beitrag zur Frühstartrente und zum Kinderdepot.
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Disclaimer: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und gibt die Rechtslage zum Stand Oktober 2026 auf Basis öffentlich verfügbarer Quellen wieder. Er stellt keine Anlageberatung, keine Versicherungsberatung, keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung dar. Die genannten Regelungen beruhen auf dem Altersvorsorgereformgesetz, das zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt; Einzelheiten der Umsetzung durch die Anbieter stehen teilweise noch aus. Individuelle Vertragsbedingungen können erheblich abweichen; maßgeblich sind allein Ihre Vertragsunterlagen sowie die Produktinformationen des jeweiligen Anbieters. Anlagen in Fonds und ETFs sind mit Risiken verbunden, einschließlich Kursschwankungen und eines möglichen Kapitalverlusts. Für Fragen zu bestehenden Riester-Rentenversicherungen und zu steuerlichen Auswirkungen wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherer beziehungsweise an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Vor einer Entscheidung empfehlen wir ein persönliches Beratungsgespräch.
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