Baukindergeld geplant

Laut Koalitionsplan sollen Familien mit Kinder rückwirkend zum 01.01.2018 ein Baukindergeld erhalten, wenn sie in die eigene Immobilie investieren. Ähnlich wie bei der Eigenheimzulage, die es von 1996 bis 2005 gab, sollen Familien nun bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 75.000 Euro zzgl. einem zusätzlichen Freibetrag von 15.000 Euro pro Kind die Förderung erhalten.

Diese beträgt dann für Familien, die zum ersten Mal ein Haus bauen oder kaufen, 1.200 Euro pro Kind und Finanzierungsjahr (maximal 10 Jahre). Das Gesetz soll voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2018 verabschiedet werden und Anträge sollen dann ab dem 01.08.2018 voraussichtlich möglich sein. Ggf. können auch schon aktuell im Bau befindliche Projekte gefördert werden.

Familien sollten nach dem Durchwinken des Gesetzes ggf. schnell handeln, da die steigende Nachfrage die Immobilienpreise weiter nach oben treiben könnte. Auch könnten weiter anziehende Kreditzinsen den Vorteil schnell verpuffen lassen. Beim Kauf einer Immobilie von 250.000 Euro könnte ein Zinsanstieg von 0,5 % (z.B. von 1,5 auf 2,0 %) bei einer Laufzeit von 20 Jahren und 2 % Tilgung direkt mal gut 18.000 Euro mehr an Zinslast bedeuten. Daher gilt es zeitnah die günstigen Zinsen zu sichern. Allerdings sollte man je nach Lage der Immobilie auch nicht jeden Preis zu zahlen bereit sein.