Tipps für die Rente im Ruhestand. Teilrente sichert Krankengeld
Tipps für die Rente im Ruhestand: Wie eine Teilrente das Krankengeld sichern kann
Der Ruhestand ist für viele Menschen der lang ersehnte Lohn nach jahrzehntelanger Arbeit. Doch trotz des neuen Lebensabschnitts bleiben Risiken wie Krankheit bestehen. Was viele nicht wissen: Auch im Ruhestand ist es möglich, Anspruch auf Krankengeld zu behalten – vorausgesetzt, bestimmte Weichen werden rechtzeitig richtig gestellt. Eine der wichtigsten Maßnahmen dabei ist die Wahl der Teilrente anstelle der Vollrente.
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[fs-toc-h2]1. Der Unterschied zwischen Vollrente und Teilrente
Vollrente bedeutet, dass die gesetzliche Rente in voller Höhe ausgezahlt wird. Mit dem Bezug der Vollrente endet jedoch häufig das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis – und damit auch der umfassende Schutz durch die gesetzliche Krankenversicherung, insbesondere der Anspruch auf Krankengeld.
Teilrente hingegen bedeutet, dass nur ein Teil der Altersrente in Anspruch genommen wird, während ein gewisser Anteil an Erwerbseinkommen weiterhin möglich ist. In diesem Modell bleibt man weiterhin versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und behält damit unter bestimmten Bedingungen das Recht auf Krankengeld.
Wichtig zu wissen:
Wer nur geringfügig beschäftigt ist („Minijob“), ist in der Regel nicht krankenversicherungspflichtig und hat somit auch keinen Anspruch auf Krankengeld.
[fs-toc-h2]2. Wie die Teilrente den Krankengeldanspruch schützt
In Deutschland ist Krankengeld eine wichtige Lohnersatzleistung bei längerer Krankheit. Normalerweise endet dieser Anspruch bei Rentenbeginn. Mit einer Teilrente und einer weiterhin bestehenden Beschäftigung, die krankenversicherungspflichtig ist, bleibt der Krankengeldanspruch erhalten.
Praxisbeispiel:
Herr Müller geht mit 64 Jahren in den Ruhestand, arbeitet jedoch noch 20 Stunden pro Woche als Angestellter weiter. Er bezieht eine Teilrente von 70 %. Sollte er krank werden, erhält er weiterhin Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenkasse – so wie bisher während seines aktiven Berufslebens.
[fs-toc-h2]3. Voraussetzungen für den Krankengeldanspruch im Ruhestand
Damit der Anspruch auf Krankengeld im Ruhestand gesichert bleibt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Teilrentenbezug: Statt der vollen Rente wird nur ein Teil der gesetzlichen Altersrente bezogen (dies können auch 99,9 % sein).
- Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung: Eine Beschäftigung mit mehr als geringfügigem Einkommen (aktuell mehr als 538 € monatlich) ist erforderlich.
- Vorversicherungszeit: In der Regel muss eine gewisse Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt sein.
Ohne eine versicherungspflichtige Beschäftigung besteht lediglich der Anspruch auf freiwillige Mitgliedschaft – diese schließt jedoch Krankengeldansprüche in der Regel aus.
[fs-toc-h2]4. Vorteile der Teilrente im Überblick
Die Entscheidung für eine Teilrente bietet mehrere Vorteile:
- Erhalt des Krankengeldanspruchs: Finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall.
- Flexibler Übergang in den Ruhestand: Möglichkeit, weiterzuarbeiten und gleichzeitig einen Teil der Rente zu genießen.
- Schutz der Sozialversicherungsrechte: Fortführung der Beiträge in die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
- Aufstockung der späteren Vollrente: Wer neben der Teilrente arbeitet, zahlt weiterhin Rentenversicherungsbeiträge und kann dadurch die Höhe der endgültigen Altersrente steigern.
[fs-toc-h2]5. Risiken, wenn keine Teilrente gewählt wird
Wird die volle Rente beantragt und gleichzeitig ein Minijob ausgeübt, entfällt in der Regel die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet:
- Kein Krankengeldanspruch bei Krankheit.
- Einschränkungen bei weiteren Leistungen der Krankenkasse.
- Eventuelle finanzielle Einbußen bei längerer Krankheit.
Gerade für Menschen, die weiterhin arbeiten oder einen höheren Verdienst anstreben, kann dies erhebliche Auswirkungen haben.
[fs-toc-h2]6. Schritt-für-Schritt: Wie man eine Teilrente beantragt
- Frühzeitig beraten lassen: Am besten mindestens sechs Monate vor geplantem Rentenbeginn Kontakt mit der Deutschen Rentenversicherung aufnehmen.
- Höhe der Teilrente festlegen: Möglich sind zwischen 10 % und 99,99 % der Vollrente.
- Arbeitsverhältnis regeln: Ein Arbeitsvertrag mit entsprechender Wochenarbeitszeit und Einkommen sichern, der über der Geringfügigkeitsgrenze liegt.
- Antrag bei der Rentenversicherung stellen: Angabe der gewünschten Teilrente und ggf. Nachweise über das Arbeitsverhältnis einreichen.
- Krankenversicherung informieren: Sicherstellen, dass die Versicherungspflicht weiterhin besteht und die Krankenkasse korrekt über den Teilrentenbezug informiert ist.
[fs-toc-h2]Fazit: Vorausschauendes Handeln schützt im Ruhestand
Die Wahl zwischen Teilrente und Vollrente ist keine bloße Formalität – sie entscheidet über wichtige Schutzmechanismen im Krankheitsfall. Wer seinen Ruhestand nicht nur genießen, sondern auch finanziell abgesichert gestalten möchte, sollte die Teilrente als Option sorgfältig prüfen.
Ein frühzeitiges Beratungsgespräch mit Experten – etwa bei der Rentenversicherung oder spezialisierten Dienstleistern – kann helfen, Fehler zu vermeiden und individuell die beste Lösung zu finden.
Unser Tipp: Wer plant, im Ruhestand noch tätig zu bleiben, sollte rechtzeitig die Beantragung der Teilrente ins Auge fassen. Nur so bleibt der volle Schutz durch die gesetzliche Krankenversicherung und das Krankengeld erhalten.
Bildquelle: paulaphoto auf stock.adobe.com
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