Das neue Altersvorsorge-Depot: Was der Bundesratsbeschluss vom 8. Mai 2026 für Ihre Rente bedeutet
Wir erklären Ihnen das neue Altersvorsorge-Depot. Wer kann es nutzen und was sollten Sie jetzt wissen – einfach erklärt.
Lange wurde diskutiert, kritisiert und nachgebessert. Nun ist es offiziell: Am 8. Mai 2026 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge zugestimmt. Damit endet die Ära der Riester-Rente – und mit ihr Jahrzehnte eines Systems, das viele Sparer mehr frustriert als gefördert hat. Was jetzt kommt, klingt auf dem Papier vielversprechender: ein modernes, kapitalmarktorientiertes Altersvorsorge-Depot mit staatlicher Förderung, niedrigen Kosten und echter Renditeorientierung. Aber was steckt wirklich dahinter? Wer profitiert, wer sollte aufpassen – und was bedeutet das ganz konkret für Ihre Altersvorsorge? Wir erklären es.

Wie es dazu kam: Ein kurzer Blick auf den Gesetzesweg
Das Bundeskabinett hatte den Entwurf des Altersvorsorgereformgesetzes bereits im Dezember 2025 verabschiedet. Nach intensiven parlamentarischen Beratungen stimmte der Deutsche Bundestag am 27. März 2026 zu – mit einigen Nachbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf, vor allem beim Förderumfang. Den letzten formalen Schritt vollzog der Bundesrat am 8. Mai 2026. Inkrafttreten soll die neue Regelung zum 1. Januar 2027.
Was sich wie ein trockener Verwaltungsvorgang liest, hat für gut 50 Millionen Menschen in Deutschland eine sehr konkrete Bedeutung: Sie alle können künftig staatlich gefördert in Aktien und ETFs investieren – etwas, das mit der Riester-Rente schlicht nicht möglich war.
Was ist das Altersvorsorge-Depot überhaupt?
Das Altersvorsorge-Depot ist keine Versicherung, kein Banksparplan und auch keine Variante der klassischen Lebensversicherung. Es ist im Kern ein gefördertes Wertpapierdepot – ähnlich wie ein normales ETF-Depot, das Sie bei einer Bank oder einem Broker führen könnten, aber mit einem entscheidenden Unterschied: Der Staat bezuschusst Ihre Einzahlungen direkt.
Ihr Geld wird dabei in zertifizierte Fonds oder börsengehandelte Indexfonds (ETFs) investiert. Es gibt keine Beitragsgarantie mehr – das ist eine bewusste Abkehr vom Riester-System und gleichzeitig der Grund, warum langfristig höhere Renditen realistisch sind. Wer dennoch ein Sicherheitsnetz benötigt, kann weiterhin Garantieprodukte wählen, bei denen 80 oder sogar 100 Prozent der eingezahlten Beiträge garantiert werden.
Ein wichtiges Detail: Das Depot ist zweckgebunden. Es dient ausschließlich der Altersvorsorge. Eine vorzeitige Auszahlung vor Renteneintritt ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Das klingt zunächst einschränkend, schützt aber gleichzeitig davor, das angesparte Kapital voreilig zu verbrauchen.
Die Förderung – konkrete Zahlen statt Versprechen
Für viele Sparer war die Riester-Förderung ein Buch mit sieben Siegeln. Das neue System ist deutlich transparenter gestaltet. Die Grundförderung funktioniert so:
Für jeden Euro, den Sie im Jahr bis zu einem Betrag von 360 Euro einzahlen, gibt der Staat 50 Cent dazu. Das entspricht einer Förderquote von 50 Prozent auf diesen ersten Teil. Auf Einzahlungen zwischen 360 Euro und 1.800 Euro im Jahr fließen noch 25 Cent staatlicher Zuschuss pro investiertem Euro. Die maximale jährliche Grundzulage beläuft sich damit auf 540 Euro.
Darüber hinaus können Sie bis zu 6.840 Euro jährlich in ein Altersvorsorge-Depot einzahlen – allerdings ohne dass die Zulage weiter steigt. Der steuerliche Vorteil bleibt dennoch bestehen, da entsprechende Einzahlungen weiterhin als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.
Für Familien lohnt sich ein genauerer Blick: Wer Kindergeld erhält, kann pro Kind eine zusätzliche Kinderzulage von bis zu 300 Euro im Jahr beanspruchen. Für eine Familie mit zwei Kindern bedeutet das: Grundzulage plus zwei Kinderzulagen – zusammen bis zu 1.140 Euro staatliche Förderung im Jahr, ohne dass ein einziger Euro davon aus eigener Tasche kommen muss, sofern die Mindesteinzahlung erfüllt ist.
Wer ist förderberechtigt – und das ist die eigentliche Nachricht
Beim alten Riester-System mussten Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein. Das schloss eine riesige Gruppe von Menschen faktisch aus: Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende. Künftig ist das vorbei.
Mit der Neuregelung werden erstmals auch Selbstständige und Kammerberufe in den Kreis der Förderberechtigten aufgenommen. Wer bisher keine staatliche Unterstützung für die private Altersvorsorge erhalten konnte, bekommt nun Zugang zu einem Instrument, das Arbeitnehmern seit Jahrzehnten offensteht – nur in deutlich modernerer Form.
Insgesamt dürften rund 50 Millionen Menschen in Deutschland anspruchsberechtigt sein. Das ist nahezu die gesamte erwerbstätige Bevölkerung.
Altersvorsorge-Depot vs. Riester-Rente: Was sich wirklich ändert
Die Unterschiede sind nicht nur kosmetischer Natur. Riester-Verträge waren berüchtigt für ihre Komplexität, hohe Abschluss- und Verwaltungskosten sowie eine Konstruktion, die Rendite zugunsten von Garantien opferte. Das Ergebnis: Viele Riester-Sparer haben nach Kosten und Inflation real kaum etwas gewonnen.
Das neue Depot setzt an genau diesen Schwachstellen an. Für das sogenannte Standardprodukt – ein kostengünstiges Angebot, das jeder zertifizierte Anbieter führen muss – werden die Effektivkosten auf maximal ein Prozent pro Jahr begrenzt. Zum Vergleich: Bei vielen Riester-Policen lagen die tatsächlichen Kosten deutlich darüber, oft ohne dass Verbraucher das auf den ersten Blick erkennen konnten.
Hinzu kommt: Bestehende Riester-Verträge sollen in ein Altersvorsorge-Depot übertragen werden können. Wer also noch einen alten Riester-Vertrag hat, muss nicht zwangsläufig darauf sitzen bleiben. Ob eine Übertragung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren ab – dem aktuellen Stand des Vertrags, den bisherigen Zulagen, dem Alter und dem Anlagehorizont. Das ist eine Entscheidung, die einer individuellen Berechnung bedarf. Wir helfen da gerne weiter.
Die Frühstart-Rente: Ein Depot für jede Generation
Parallel zum Altersvorsorge-Depot hat die Bundesregierung die sogenannte Frühstart-Rente auf den Weg gebracht. Eltern können ab dem sechsten Lebensjahr ihres Kindes ein gefördertes Depot eröffnen und erhalten dafür monatlich zehn Euro staatlichen Zuschuss – zwölf Jahre lang. Das ergibt insgesamt 1.440 Euro an reiner Staatsförderung, ohne dass die Eltern selbst auch nur einen Euro einzahlen müssen.
Was banal klingt, hat durch den Zinseszinseffekt eine beachtliche Wirkung: Bei einer langfristigen Durchschnittsrendite von rund sechs Prozent – die für global diversifizierte Aktienportfolios historisch realistisch ist – wachsen diese 1.440 Euro bis zum Rentenalter auf knapp 30.000 Euro heran. Stocken Eltern das Depot monatlich um weitere zehn Euro auf, verdoppeln sich die Beträge entsprechend.
Für Eltern, die kein Depot eröffnen, soll es eine staatliche Auffanglösung geben. Die Ansprüche verfallen nicht – sie können später in ein persönliches Depot übertragen werden.
Was Anleger beachten sollten: Chancen und Risiken ehrlich betrachtet
Keine Beitragsgarantie bedeutet: Kursschwankungen gehören dazu. Wer kurz vor Rentenbeginn einen starken Einbruch an den Aktienmärkten erlebt, kann davon empfindlich getroffen werden, wenn das Depot zu diesem Zeitpunkt nicht rechtzeitig in defensivere Anlagen umgeschichtet wurde. Das ist kein theoretisches Risiko – es ist ein Aspekt, der in der Anlagestrategie von Anfang an berücksichtigt werden sollte.
Dazu kommt: Das Depot ist an zugelassene Wertpapiere gebunden. Sie können nicht einfach jede beliebige Aktie oder jeden Fonds kaufen, sondern müssen sich an das Spektrum zertifizierter Produkte halten. Das schützt vor groben Fehlentscheidungen, schränkt aber gleichzeitig die Flexibilität ein.
Für Menschen, die absolute Liquidität benötigen oder sich einen vorzeitigen Kapitalzugriff offenhalten möchten – etwa für einen Immobilienkauf in fünf Jahren –, ist das Altersvorsorge-Depot das falsche Instrument. Ein privates Investmentdepot ohne Förderung bleibt in solchen Szenarien die bessere Wahl.
Und schließlich: Das Gesetz tritt zwar zum 1. Januar 2027 in Kraft, aber die tatsächliche Markteinführung durch die Anbieter wird Zeit brauchen. Erfahrungsgemäß gibt es bei solchen Einführungen anfänglich Engpässe, lange Wartezeiten und technische Anlaufschwierigkeiten. Wer frühzeitig plant und sich bereits heute über seine Optionen informiert, spart sich später Stress. Wir sind hier sehr nah am Markt und beobachten die Fortschritte verschiedener Anbieter.
Was jetzt sinnvoll ist
Der Beschluss ist gefasst, das Gesetz ist auf dem Weg. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um die eigene Altersvorsorgesituation zu bewerten – nicht erst kurz vor dem Start im Januar 2027. Wer noch einen alten Riester-Vertrag hat, sollte dessen Wirtschaftlichkeit prüfen. Wer bisher gar keine private Vorsorge betreibt, bekommt mit dem neuen Depot endlich ein Instrument an die Hand, das Renditeorientierung und staatliche Unterstützung sinnvoll verbindet. Und wer selbstständig ist, hat erstmals überhaupt die Möglichkeit, von dieser Form der Förderung zu profitieren.
Das alles klingt einfacher, als es in der Praxis manchmal ist. Die Frage, wie viel man einzahlen sollte, welche Produkte innerhalb des Depots die richtigen sind, ob ein Garantieprodukt oder ein reines ETF-Depot besser passt und wie das neue Depot mit einer eventuell vorhandenen betrieblichen Altersvorsorge zusammenspielt – das sind Fragen, auf die es keine pauschalen Antworten gibt.
Bei der Beratungslounge begleiten wir unsere Kunden genau bei diesen Entscheidungen. Unabhängig von Banken und Versicherungen, auf Basis einer ganzheitlichen Betrachtung Ihrer Finanzsituation.
Häufig gestellte Fragen zum Altersvorsorge-Depot
Wann startet das Altersvorsorge-Depot?
Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Ab diesem Datum können Banken und zertifizierte Anbieter das neue Depot anbieten.
Ersetzt das Altersvorsorge-Depot die Riester-Rente vollständig?
Ja. Die Riester-Rente wird als Förderprodukt eingestellt. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter, können aber in das neue Depot übertragen werden. Was die Förderung angeht muss man sich zwischen dem alten Riester-Vertrag und dem neuen Altersvorsorge-Depot entscheiden. Man kann nur eine Förderung nutzen.
Können auch Selbstständige das Altersvorsorge-Depot nutzen?
Ja. Erstmals sind auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende förderberechtigt – das ist eine der wesentlichsten Neuerungen der Reform.
Wie hoch ist die maximale staatliche Förderung?
Die maximale Grundzulage beträgt 540 Euro pro Jahr. Für jedes Kind, für das Kindergeld bezogen wird, kommen bis zu 300 Euro Kinderzulage hinzu.
Gibt es eine Beitragsgarantie?
Nein – im Standardmodell des Altersvorsorge-Depots nicht. Wer eine Garantie möchte, kann ein zertifiziertes Garantieprodukt wählen, bei dem 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge abgesichert sind.
Was ist mit bestehenden Riester-Verträgen?
Bestehende Verträge können auf das neue Depot übertragen werden. Ob das im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von der konkreten Vertragssituation ab und sollte individuell geprüft werden.
Was kostet das Standarddepot maximal?
Die Effektivkosten für das gesetzlich vorgeschriebene Standardprodukt sind auf maximal ein Prozent pro Jahr begrenzt. Es gibt jedoch auch andere Angebote abseits des Standarddepots, die von den Gebühren her teurer sein können. Ob das im Rahmen eines Gesamtkonzepts Sinn machen kann, prüfen wir gerne gemeinsam mit Ihnen.
Kann ich das Depot vorzeitig auflösen?
Nein. Das Altersvorsorge-Depot ist strikt auf die Rentenauszahlung ausgerichtet. Eine vorzeitige Entnahme ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Autor des Bildes: contrastwerkstatt Adobe Stock
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