keine Vorabpauschale für 2021

Die wichtigste Info kurz vorweg: Da der Basiszins der Deutschen Bundesbank für die Vorabpauschale 2021 mit 0,00 % festgelegt wurde, kommt es nicht zu einer Berechnung der Vorabpauschale für das Jahr 2021.

Doch was ist die Vorabpauschale noch einmal?

Die sogenannte Vorabpauschale soll sicherstellen, dass eine bestimmte Mindestbesteuerung auf Anlegerebene stattfindet − auch in Fällen, in denen ein Fonds keine oder eine zu geringe Ausschüttung vornimmt. Die Höhe der Vorabpauschale bezieht sich immer auf das Vorjahr. Wenn die Anteile tatsächlich veräußert werden, werden die bis dahin versteuerten Vorabpauschalen vom Ergebnis des Veräußerungserlöses abgezogen (Veräußerungserlös minus Anschaffungsdaten minus Vorabpauschale). Das bedeutet, dass sich ein Veräußerungsgewinn mindert (und damit auch die Steuerlast). Eine doppelte Besteuerung ist also ausgeschlossen.

Die Vorabpauschale wurde erstmals Anfang 2019 erhoben und auch besteuert − für das Steuerjahr 2018 spielte sie steuerlich noch keine Rolle.

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