Wie sollte man sich bei Unwetterschäden gegenüber dem Versicherer verhalten?

Erschreckend sind die Bilder, die diese Tage durch die Presse gehen. Viele Landkreise und Städte in Nordrhein-Westfalen und Rheinland Pfalz wurden in den letzten Tagen von Unwettern mit starken und andauernden Regenfällen getroffen. Oftmals kam es zu Überschwemmungen weil Bäche und Flüsse über ihre Ufer traten oder Staudämme die Wassermassen nicht mehr halten konnten. Nicht selten liefen Keller voll, aber in einigen Kreisen in der Eifel wurden Häuser sogar komplett zerstört und von den Wassermassen mitgerissen.

Wie sollte man sich gegenüber seiner Versicherung unterhalten?

Wichtig ist es in jedem Fall sowohl in der Gebäudeversicherung als auch in der Hausratversicherung den Baustein „Elementarschäden“ mit versichert zu haben. Dies wird aufgrund des Klimawandels immer wichtiger und wir raten unseren Kunden seit mehreren Jahren dazu.

Was ist darüber hinaus im Schadensfall zu beachten?

Meist verlangen die Versicherer folgende Unterlagen und Angaben:

  • Angabe des Schadentags sowie Schilderung des Schadenhergangs und der Schadenursache: Was ist wann, wo und wie passiert?
    • Insbesondere bei Überschwemmungsschäden wird eine detaillierte Schilderung, ob das Grundstück überschwemmt war, wo das Wasser herkam und wie es in das Gebäude eingedrungen ist benötigt (z. B. niederschlagsbedingte Überschwemmung, über die Ufer getretener Fluss oder Rückstau).
    • Wichtige Angabe bei Rückstauschäden: Ist eine Rückstausicherung im Gebäude vorhanden und wenn ja, wann wurde diese zuletzt gewartet?
  • Bildaufnahmen (Fotos und gerne auch Videos) aller Schäden an versicherten Sachen in Detail- und Gesamtansicht. Bei Videos sollte auf eine akzeptable Dateigröße geachtet werden, weil ansonsten Dateiuploads in den Schadensformularen (online) vieler Versicherer abbrechen.
  • Sofern schon vorhanden, sollten Sie zudem Kostenvoranschläge für die notwendigen Arbeiten beifügen.

Was gilt es akut im Schadensfall zu beachten:

  • Ergreifen Sie Maßnahmen zur Schadenminderung, wie z. B. das Aufwischen von Wasser und das Aufstellen von Trocknungsgeräten. Eine Trocknung kann oft auch schon ohne Rücksprache mit dem Versicherer veranlasst werden. Bitte weisen Sie die Firma auf die Messung der Feuchtigkeitswerte vor, während und nach der Trocknung hin.
  • Beschädigte Gegenstände sollten bis zum Ende der Schadenregulierung aufbewahrt werden.
  • Viele Versicherer können erst final über eine abschließende Kostenübernahme entscheiden, wenn alle notwendigen Unterlagen zur Prüfung beigebracht wurden.

Wir sind Ihnen als Versicherungsmakler natürlich gerne bei der Abwicklung behilflich, sofern Sie den Vertrag über uns abgeschlossen haben. Wir haben zuverlässige Partner sowohl für Gebäude- als auch für Hausratversicherungen an der Hand, die auch schon zuverlässig Schäden bei unseren Kunden reguliert haben.

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Textquelle: K&M Newsletter