Riesterverträge: SteuerID für Kinder ab 2020 verpflichtend

Wir möchten bereits heute darauf hinweisen, dass ohne die Steuer-Identifikationsnummer der Kinder, sofern im Riester-Vertrag Zulagen für Kinder beantragt wurden, für den gesamten Vertrag ab dem kommenden Jahr KEINE Zulagen (weder Grund- noch Kinderzulage) mehr beantragt werden können. Die ZfA nimmt die Zulagenanträge ohne die Identifikationsnummer für Kinder nicht mehr an. Ohne Zulagenförderung ginge der Hauptvorteil des Riestervertrags verloren.

Achten Sie also bitte darauf, dass für alle Zulagenberechtigte auch die Steuer-IDs bei der Gesellschaft hinterlegt sind.

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