Jetzt an Ihre Vorsorgevollmacht denken!

Vorsorgevollmacht –
auch Ehepartner brauchen eine Vollmacht – sonst entscheidet ein Gericht.

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie einen Menschen, für Sie im Notfall zu entscheiden, z.B. im Krankenhaus oder in der Bank. Jeder kann durch Unfall oder Krankheit schnell in die Lage kommen, nicht selbst entscheiden zu können. Was viele nicht bedenken, auch Ehepartner dürfen in einem solchen Fall nicht automatisch füreinander sprechen – auch nicht in einem medizinischen Notfall!

Wer dies für sich regeln möchte, benötigt hierzu einen konkreten Auftrag in Form einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung. Damit Ihre Wünsche optimal berücksichtigt werden können, empfehlen wir die Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister.

Weitere Erst-Informationen zu den Themen Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung / Patientenverfügung mit entsprechenden Formularen erhalten Sie über Frau Hater (Seniorenassistentin) / keine Rechtsberatung.