EU-Transparenzverordnung

Zum 10.03.2021 tritt sie in Kraft – die sogenannte EU-Transparenzverordnung. Mit der Transparenzverordnung (TVO) geht Europa einen weiteren Schritt beim wichtigen Zukunftsthema Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeit bei der Geldanlage. Zu diesem Stichtag müssen EU-weit nicht nur Produktanbieter nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten erfüllen, sondern auch Finanzberater ihre Kunden in der Beratung darüber informieren, inwieweit sie bei der Produktauswahl und Empfehlung Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen.

Für uns ist dieses Thema bereits seit über einem Jahr von hoher Relevanz, weil auch aus unserem Kundenstamm immer häufiger nachhaltige Produkte angefragt werden. Nicht zuletzt aus diesem Grund haben wir vor einem Jahr unser Internetangebot GrüneKohle.de ins Leben gerufen. Nachhaltige Investments spielen also grundsätzlich eine Rolle in der Anlageberatung bei uns. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

Weitere Informationen zur EU-Transparenzverordnung finden Sie hier.